ESA geht gegen vorinstallierte ROM-Sammlungen vor
Die Electronic Software Association (ESA) hat am 6. Oktober 2026 eine Eingabe beim Office of the United States Trade Representative (USTR) eingereicht. Der US-Branchenverband will erreichen, dass Handhelds und Plug-and-Play-Konsolen mit vorinstallierten, nicht lizenzierten Spielen auf die Notorious Markets List kommen. Diese Liste benennt jährlich Marktplätze, denen Urheberrechtsverletzungen oder Produktpiraterie vorgeworfen werden. Betroffen wären Geräte, die ab Werk hunderte bis zehntausende ROMs mitbringen. Berichte über die Eingabe erschienen am 13. und 14. Oktober 2026.
Diese sieben Schritte verlangt die ESA
- Vorinstallierte, nicht autorisierte Spielbibliotheken sollen als Kernbeweis für Piraterie im kommerziellen Maßstab gelten
- Gebündelte und separat versandte Datenträger sollen geprüft werden
- Verkäufer sollen die Autorisierung für enthaltene Spiele und geschützte Marken nachweisen
- Wiederholungstäter und verknüpfte Shops sollen gesperrt werden, nicht nur einzelne Angebote
- Verkäufer-, Zahlungs-, Versand- und Werbedaten sollen für die Strafverfolgung aufbewahrt werden
- Der Zoll soll Geräte und Bauteile, die mit Preloading zu tun haben, gezielter erfassen
- Behörden sollen gegen Hersteller, Exporteure, Importeure, Logistiker und Marktplätze gemeinsam vorgehen
Anbernic steht namentlich im Zentrum
Die ESA nennt in ihrer Eingabe vor allem Anbernic als Beispiel. Der Hersteller verkauft Geräte, deren Gehäuse an Game Boy und 3DS erinnern und die mit tausenden Spielen von NES und SNES bis PlayStation 1 und Sega Genesis ausgeliefert werden. Der US-Rapper Soulja Boy hatte mit eigenen Konsolen-Versuchen vor Jahren für ähnliche Schlagzeilen gesorgt. Die ESA kritisiert, dass die Geräte wie normale Elektronik wirken: gegossene Gehäuse, Farbdisplays, aufgeräumte Oberflächen, Retail-Verpackung und Produktbewertungen.
Warum die ESA von „Superfakes“ spricht
In der Eingabe heißt es, die Geräte seien das „funktionale Äquivalent von Superfakes“. Sie sähen aus und fühlten sich an wie legitime Massenware, doch ihr kommerzieller Reiz beruhe allein auf einem versteckten Speicherchip oder internen Laufwerk. Dort liegen laut ESA hunderte, tausende oder gar zehntausende unautorisierte Kopien urheberrechtlich geschützter Spiele. Der Verband argumentiert weiter, ein einzelnes Gerät könne Käufe bei mehreren Publishern und über mehrere Konsolengenerationen hinweg ersetzen.
Digital-Marktplätze im Visier
Neben den Geräten nennt die Eingabe mehrere digitale Plattformen, die modifizierte Accounts oder raubkopierte Spiele vertreiben sollen:
- Eldorado
- FunPay
- G2A
- Voices38
Diese Marktplätze stehen nicht zum ersten Mal in der Kritik von Rechteinhabern. Die ESA sieht in ihnen einen Vertriebskanal, über den die Geräte und ihre Inhalte überhaupt erst an breite Käuferschichten gelangen.
Umsatzverlust als Hauptargument
Die ESA rechnet vor, dass die vorinstallierten Bibliotheken Umsätze aus autorisierten Spielen, Compilations, Abos, Remastern und lizenzierten Retro-Konsolen abziehen. Besonders kritisch sei, dass die technische Hürde wegfällt: Früher musste man ROMs selbst suchen und aufspielen, heute liegt die Sammlung fertig im Karton. Verkäufer nutzten die illegale Bibliothek laut ESA als zentrales Verkaufsargument, und der Preis spiegele das wider. Damit rückt das Geschäftsmodell in die Nähe klassischer Counterfeit-Ware.
Was die Notorious Markets List bedeutet
Die Notorious Markets List ist ein jährlicher Bericht des USTR, der Märkte auflistet, die Piraterie oder Fälschungen ermöglichen oder davon profitieren. Eine Aufnahme ist keine Strafe im rechtlichen Sinn, sie kann aber Zollkontrollen verschärfen, Zahlungsdienstleister abschrecken und den Druck auf Handelspartner erhöhen. Aus der Liste folgen üblicherweise keine direkten Verbote. Für Hersteller und Vertreiber kann schon die Nennung teuer werden, weil Plattformen dann häufiger Accounts sperren.
Offiziell ist bislang nichts entschieden
Wichtig für die Einordnung: Eine tatsächliche Maßnahme der US-Regierung, ein Verbot oder eine Aufnahme in die finale Notorious Markets List ist bislang nicht bestätigt. Die Eingabe der ESA ist zunächst eine Forderung an den USTR, keine Entscheidung. Ob und in welcher Form der Handelsbeauftragte darauf eingeht, steht offen. Wer aktuell einen Retro-Handheld kauft, muss daher mit keinem unmittelbaren Verbot rechnen.
Was das für Retro-Fans heißt
Der Streit trifft ein Hobby, das seit Jahren wächst: günstige Handhelds mit Emulatoren, die alte Klassiker tragbar machen. Viele Käufer nutzen diese Geräte, um längst vergriffene Titel überhaupt noch spielen zu können, weil originale Module und Konsolen teuer oder schwer zu finden sind. Gleichzeitig bieten Hersteller wie Anbernic dieselben Geräte auch ohne vorinstallierte Spiele an, was in der Debatte oft untergeht. Die ESA verfolgt mit ihrer Eingabe erkennbar das Ziel, genau dieses Grauzonen-Geschäft einzudämmen. Für Nutzer ändert sich vorerst nichts, für Verkäufer könnte der Druck auf Zahlungswege und Shops zunehmen.