Was die Kommission konkret plant
Die Europäische Kommission bereitet ein Regelwerk mit dem Arbeitstitel EU Kids Act vor. Nach übereinstimmenden Berichten soll der Vorschlag am Donnerstag, 17. September 2026, veröffentlicht werden. Die zugrunde liegenden Vorabinformationen datieren auf den 14. und 15. September 2026. Im Zentrum steht die Frage, wie Kinder unter 15 Jahren auf soziale Medien, KI-Chatbots und Online-Spiele zugreifen dürfen. Ausdrücklich genannt wird in den Berichten auch die Spielebranche.
Die gestufte Alterslogik im Entwurf
- Kinder unter 15 sollen keine eigenen autonomen Konten mehr eröffnen dürfen.
- 13- und 14-Jährige sollen nur mit Elternhilfe sogenannte Einsteiger-Konten nutzen können.
- Jüngere Kinder sollen ausschließlich stark elternkontrollierte Angebote erhalten.
- Jeder Zugang setzt nach derzeitigem Stand eine Altersverifikation voraus, die alle Nutzer durchlaufen müssen.
Was das für Online-Games bedeutet
Für Spieleplattformen ist der Passus deshalb brisant, weil er nicht nur die Kommunikationsfunktionen trifft, sondern den Zugang zum Produkt selbst. Berichte nennen ausdrücklich, dass Altersverifikation verlangt werden könnte, bevor Kinder Spiele herunterladen oder neue Konten anlegen. Damit wandert die Prüfung vom Chatsystem an die Registrierung. Wer heute ein kostenloses Spiel startet, landet in einem Ablauf, der künftig anders aussehen dürfte.
Der Vergleich mit dem UK Online Safety Act
Das britische Online Safety Act hat vorgemacht, wie solche Vorgaben in der Praxis wirken. Dort wurden Altersprüfungen eingeführt, die Nutzer vor den Zugriff auf bestimmte Plattformen stellen. Die Kommission folgt nach den vorliegenden Berichten einem ähnlichen Muster, nur mit einem Schwerpunkt auf Unter-15-Jährige und einem abgestuften Kontenmodell statt einer reinen Altersschranke. Für große Plattformen bedeutet das ein einheitliches Regelwerk im Binnenmarkt. Für kleinere Studios bedeutet es Aufwand, der sich nicht wegdelegieren lässt.
Welche Dienste betroffen sind
- Social Media und Video-Sharing-Plattformen
- Online-Spiele samt Spieleplattformen
- KI-Chatbots und AI companions
- Dienste, die minderjährigen Nutzern eigene Konten ermöglichen
Branchenkontext und offene Punkte
Ein Preis oder konkrete Kosten für Publisher lassen sich aus den Berichten nicht ableiten, dazu ist bislang nichts bekannt. Ebenso wenig gibt es Angaben zu Entwicklern oder einzelnen Spielen, denn es handelt sich um einen Gesetzesvorschlag und nicht um eine Produktankündigung. Die Formulierungen in den Vorberichten sind an mehreren Stellen vorsichtig gehalten, eine offizielle Bestätigung der Kommission steht zum heutigen Stand aus. Damit bleibt der Entwurf bis zur Vorstellung morgen ein Vorhaben, dessen Details sich noch verschieben können.
Was Spieler davon merken würden
Wer heute unter 15 ist und ein Spiel mit eigenem Account spielt, müsste künftig einen Elternschritt einbauen. Wer älter ist, würde trotzdem durch eine Altersprüfung gehen, weil die Systeme nicht zwischen den Gruppen unterscheiden können, ohne alle zu prüfen. Der Aufwand trifft damit auch Erwachsene, die lediglich ein Spiel installieren wollen. Genau das ist der Punkt, an dem vergleichbare Regeln in Großbritannien Kritik kassiert haben. Ob die Kommission Ausnahmen für reine Singleplayer-Angebote vorsieht, geht aus den Berichten nicht hervor.
Ein Detail, das hängen bleibt
Der wichtigste Unterschied zu früheren Jugendschutzdebatten ist die Zuständigkeit: Bisher regelten viele EU-Staaten den Zugang zu Spielen national, mit unterschiedlichen Altersfreigaben und unterschiedlichen Kontenmodellen. Der EU Kids Act würde daraus eine gemeinsame Vorgabe machen, die für alle Mitgliedstaaten und alle dort angebotenen Plattformen gilt. Mit dem vorgesehenen Veröffentlichungsdatum 17. September 2026 rückt die Diskussion damit von der Ankündigung in die konkrete Ausgestaltung.