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Power to the Players Act: Digitale Spiele als echter Kauf

Ein US-Gesetzentwurf von Ritchie Torres will digitale Spiele rechtlich wie echte Käufe behandeln, damit Käufer Titel dauerhaft besitzen und weitergeben dürfen.

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FatimaEzzahra Zouhoum
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Was der Entwurf konkret verlangt

Der US-Abgeordnete Ritchie Torres hat am 15. Oktober 2026 den „Power to the Players Act” vorgestellt. Der Entwurf will digitale Spiele rechtlich so behandeln wie einen echten Kauf und nicht wie eine jederzeit widerrufbare Lizenz. Käufer sollen Titel dauerhaft besitzen, nutzen und weitergeben dürfen. Die Berichterstattung dazu datiert vom 18. Oktober 2026. Ein beschlossenes Gesetz existiert bislang nicht, belegt ist ausschließlich der vorgestellte Entwurf.

Die Kernpunkte im Überblick

  • Dauerbesitz statt Lizenz: Digitale Spielekäufe sollen rechtlich als Eigentumserwerb gelten, nicht als befristete Nutzungserlaubnis.
  • Nutzung: Der Zugriff auf erworbene Titel soll dauerhaft gesichert werden.
  • Weitergabe: Käufer sollen digitale Spiele weitergeben dürfen, was heute bei den meisten Storefronts ausgeschlossen ist.
  • Geltungsbereich: Gemeint sind digitale PC- und Videospiele allgemein, also digitale Spielekäufe als solche.
  • Keine Plattformliste: Eine konkrete Aufzählung von Stores oder Konsolen wird in der Meldung nicht genannt.

Warum das ein alter Streit ist

Seit digitale Bibliotheken den Handel mit Datenträgern zurückgedrängt haben, hängt die Frage nach dem Besitz an einem Account. Wer eine Bibliothek über Jahre füllt, besitzt diese Sammlung rechtlich betrachtet nicht, sondern mietet sie zu unbestimmter Laufzeit. Genau an dieser Stelle setzt der Entwurf an, indem er den Kaufakt über die Lizenzlogik stellt. Der Streit ist damit kein Nischenthema für Sammler, sondern betrifft jeden, der Spiele ohne Packung kauft.

Der Retro-Vergleich zeigt die Lücke

  • Cartridge und Disc ließen sich verleihen, tauschen und gebraucht verkaufen, ohne dass ein Konto dazwischenstand.
  • Der Weiterverkauf war Teil des Hobbys und trug dazu bei, dass ältere Titel im Umlauf blieben.
  • Digitale Bibliotheken kennen diesen Gebrauchtmarkt nicht, weil die Lizenz an den Account gebunden ist.
  • Physische Sammler haben heute oft den besseren Zugriff, obwohl sie weniger für neue Titel ausgeben als digitale Käufer.

Was bislang offen bleibt

Zur Einordnung gehört, was der Entwurf nicht liefert. Ein Preis oder eine Gebühr wird in der Meldung nicht genannt, weil es um kein konkretes Produkt geht. Entwickler und Publisher werden ebenfalls nicht benannt, der Text behandelt digitale Spiele als Kategorie. Auch eine Reihe, ein Vorgänger oder ein Genre tauchen nicht auf, was bei einem Gesetzentwurf folgerichtig ist. Ob und wann über den Entwurf abgestimmt wird, ist nicht belegt.

Branchenkontext: Warum Storefronts betroffen wären

Digitale Vertriebswege sind für viele Spieler der Normalfall, entsprechend groß wäre die Reichweite einer solchen Regelung. Betroffen wären nicht einzelne Titel, sondern die Geschäftsmodelle von Storefronts, die ihre Nutzungsbedingungen auf widerrufbare Lizenzen stützen. Eine Pflicht zur Weitergabe würde bestehende Account-Systeme berühren, weil sich Lizenzen derzeit nicht sauber zwischen Nutzern übertragen lassen. Für Spieler wäre der Unterschied zwischen Kauf und Lizenz damit erstmals rechtlich greifbar.

Was der Entwurf nicht regelt

  • Kein Plattformkatalog: Welche Stores oder Konsolen betroffen sind, bleibt in der Meldung offen.
  • Kein Preisrahmen: Eine Preisangabe existiert nicht, da es sich um keinen Spiele-Release handelt.
  • Kein Studio-Bezug: Entwickler und Publisher sind nicht genannt, weil kein konkretes Spiel Gegenstand ist.
  • Keine Beschlusslage: Aussagen über eine bereits endgültige Gesetzesänderung sind unbestätigt.

Der Stand der Dinge

Die Ankündigung ist auf den 15. Oktober 2026 datiert, die Meldung auf den 18. Oktober 2026. Mehr als ein Entwurf lässt sich daraus nicht ableiten, auch wenn die Stoßrichtung klar ist: Der Kaufakt soll stärker wiegen als die Lizenzklausel im Kleingedruckten. Wer heute eine digitale Sammlung aufbaut, tut das weiterhin auf Basis der Bedingungen, die im jeweiligen Store gelten. Für deutsche Spieler ändert sich durch einen US-Vorstoß zunächst nichts, solange kein Gesetz verabschiedet ist.

Quelle: PCGames: Wissen, was gespielt wird!

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