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Bitcoin-Jackpot oder rechtlicher Wahnsinn: Wer will 39.069 Wallets besitzen?
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Bitcoin-Jackpot oder rechtlicher Wahnsinn: Wer will 39.069 Wallets besitzen?

Ein Unbekannter versucht über Fundrecht-Paragrafen Zugriff auf 39.069 Bitcoin-Wallets zu erhalten, darunter ein digitaler Tresor mit Milliardenwert.

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Beytullah Akyildiz
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Der digitale Schatzsucher

Ein mysteriöser Antragsteller versucht aktuell, sich über das klassische Fundrecht als rechtmäßiger Eigentümer von 39.069 Bitcoin-Wallets registrieren zu lassen. Die Liste der betroffenen Konten liest sich wie das Who-is-Who der Krypto-Geschichte.

Die unfassbaren Summen

Die in den Wallets gelagerten Mengen an Kryptowährung übersteigen jedes normale Vorstellungsvermögen.

  • Eine einzige dieser Wallets enthält Werte von fast 6.000.000.000 US-Dollar.
  • Insgesamt umfasst der Antrag Vermögenswerte, die in die zweistelligen Milliardenbereiche gehen.

Die Verbindung zu Mt. Gox

Besonders brisant ist der Inhalt der beanspruchten Wallets. Unter den gelisteten Adressen befindet sich auch der digitale Tresor, der die Beute des berüchtigten Mt. Gox-Hacks enthält.

  • Der Mt. Gox-Vorfall gilt als einer der größten Raubzüge in der Geschichte digitaler Währungen.
  • Die betroffenen Bestände wurden vor Jahren als gestohlen gemeldet und galten bisher als unerreichbar.

Die rechtliche Sackgasse

Die Anwendung von Gesetzen für verlorene Gegenstände auf private digitale Schlüssel ist juristisch höchst fragwürdig. Wer einen Bitcoin-Private-Key verliert, hat nach gängiger Rechtsauffassung keinen Anspruch auf die darauf gespeicherten Werte.

  • Behörden prüfen derzeit die Gültigkeit des Antrags.
  • Die Erfolgsaussichten für den Antragsteller tendieren gegen Null.

Der aktuelle Status

Die betroffenen Wallets wurden über Jahre hinweg von Krypto-Analysten beobachtet und getrackt. Bisher hat sich der rechtmäßige Besitzer dieser Adressen nicht bewegt, was die Spekulationen über die Identität des Antragstellers anheizt.

Die rechtliche Auseinandersetzung findet derzeit in den USA statt. Es bleibt abzuwarten, ob Gerichte den Begriff “Fund” auf bloße Datenreihen in einer Blockchain ausweiten.

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