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US-Gericht weist Klage gegen Mortal Kombat ab: Videospiele fallen unter freie Meinungsäußerung
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US-Gericht weist Klage gegen Mortal Kombat ab: Videospiele fallen unter freie Meinungsäußerung

Ein US-Gericht hat eine Produkthaftungsklage im Zusammenhang mit Mortal Kombat abgewiesen und klargestellt, dass Videospiele keine fehlerhaften Produkte sind.

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Tommes Parzl
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Das Urteil im Detail

Ein US-Gericht hat eine ungewöhnliche Produkthaftungsklage im Zusammenhang mit der Prügelspiel-Reihe Mortal Kombat offiziell abgewiesen.

  • Der Kläger versuchte, den Hersteller über das Produkthaftungsrecht zur Verantwortung zu ziehen.
  • Das Gericht erteilte diesem Versuch eine klare Absage.
  • Im Mittelpunkt stand die Frage, ob virtuelle Medien als physische Waren gelten.

Die Begründung des Richters

Der zuständige Richter stellte in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass Videospiele keine Produkte im Sinne des Produkthaftungsrechts sind.

  • Digitale Medien und interaktive Software unterliegen dem Schutz der freien Meinungsäußerung.
  • Sie fallen daher nicht unter gesetzliche Regelungen für fehlerhafte Konsumgüter.
  • Kreative Werke wie Mortal Kombat genießen denselben verfassungsrechtlichen Schutz wie Filme oder Bücher.

Bedeutung für die Industrie

Diese richterliche Entscheidung setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die gesamte Videospielbranche.

  • Versuche, Entwickler für Taten Dritter haftbar zu machen, scheitern regelmäßig vor Gericht.
  • Der Schutz durch die Meinungsfreiheit schützt interaktive Medien vor Klagen dieser Art.

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