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Anbernic reagiert auf Speicher-Downgrade bei Retro-Handhelds
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Anbernic reagiert auf Speicher-Downgrade bei Retro-Handhelds

Der Hersteller räumt fehlerhafte Hardware-Änderungen bei seinen Geräten ein, schweigt aber zu den spürbaren Leistungseinbußen.

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FatimaEzzahra Zouhoum
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Probleme beim Speicher-Upgrade

Besitzer aktueller Anbernic-Handhelds berichten über einen verringerten Arbeitsspeicher in ihren Geräten. Die Hardware wurde ohne offizielle Ankündigung stillschweigend von schnelleren Modulen auf langsamere Varianten umgestellt.

Anwender bemerkten die Diskrepanz durch Benchmark-Tests und Performance-Einbrüche in anspruchsvollen Emulations-Szenarien.

Die offizielle Erklärung

Anbernic bezeichnet diese Anpassung nun als einen “unerwarteten Fehler” während des Produktionsprozesses. Das Unternehmen reagiert auf die öffentliche Kritik mit einem Hilfsangebot an betroffene Kunden.

  • Ein Austausch der betroffenen Hardware soll für Kunden priorisiert behandelt werden.
  • Die Kommunikation seitens des Herstellers bleibt jedoch bezüglich der technischen Details vage.

Fehlende Antworten zur Performance

Viele Nutzer kritisieren, dass die Stellungnahme keine Informationen zu den Auswirkungen auf die Systemgeschwindigkeit liefert. Die langsamere Speicheranbindung wirkt sich negativ auf die Bildraten bei der Emulation neuerer Systeme wie PlayStation 2 oder GameCube aus.

  • Der Fokus liegt rein auf dem Austauschprogramm.
  • Eine technische Begründung für die Wahl der langsameren Komponenten fehlt vollständig.

Was Kunden jetzt tun können

Wer ein Gerät mit den minderwertigen Speicherchips erhalten hat, sollte sich direkt an den Support des Händlers wenden. Der Nachweis erfolgt meist über System-Tools, die den verbauten Arbeitsspeicher direkt auslesen.

  • Prüfen Sie den Speicherstatus mit entsprechenden Diagnose-Apps.
  • Halten Sie Ihre Bestellnummer und Fotos des verbauten Chips bereit.
  • Fordern Sie den Austausch gemäß der offiziellen Zusage ein.

Das Unternehmen hat bisher keine Rückrufaktion für alle betroffenen Chargen angekündigt. Die Beweislast liegt aktuell bei den Käufern, die ihre Geräte manuell auf die Spezifikationen prüfen müssen.

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