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Großbritannien verbietet Social Media für unter 16: Das gilt für Gaming-Dienste
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Großbritannien verbietet Social Media für unter 16: Das gilt für Gaming-Dienste

Die britische Regierung kündigt ein Social-Media-Verbot für Minderjährige unter 16 an, auch Gaming-Dienste sind betroffen, aber Multiplayer bleibt erlaubt.

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Dennis Adam
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Britischer Social-Media-Bann betrifft auch Gamer

Die britische Regierung unter Premierminister Keir Starmer hat ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren angekündigt. Das berichtet Rock Paper Shotgun. Betroffen sind Plattformen wie Snapchat, TikTok, YouTube, Instagram, Facebook und X.com. Der Bann tritt im Frühjahr 2027 in Kraft.

Auch bestimmte „Gaming-Dienste“ fallen unter das Verbot, welche genau, ließ Starmer bisher offen. Klar ist aber: Die Maßnahme wird den Online-Diskurs über Videospiele massiv einschränken. Schließlich läuft ein Großteil der Spieler-Kommunikation und -Empfehlungen über soziale Netzwerke.

Was bedeutet das für Multiplayer-Spiele?

Gute Nachricht für Zocker: Die Teilnahme an Multiplayer-Spielen bleibt Kindern und Jugendlichen ausdrücklich erlaubt. Die Regierung betont, dass das Verbot nicht die Möglichkeit beeinträchtigen soll, mit Freunden online zu spielen.

  • Offene Multiplayer-Lobbys, Clan-Chats und Voice-Kommunikation in Spielen sind nicht betroffen.
  • Unklar bleibt, ob begleitende Voice- oder Text-Chats in Spielen als Teil des Spiels oder als „Gaming-Dienst“ zählen.

Offene Fragen und Unsicherheiten

Die genauen Kriterien, ab wann ein „Gaming-Dienst“ unter das Verbot fällt, sind nicht definiert. Wird etwa Discord als sozialer Dienst behandelt? Oder gelten In-Game-Shops und Friend-Listen als Teil des Spiels?

  • Plattformübergreifende Dienste wie Epic Games’ Social Hub oder Xbox Live Party Chat könnten in eine Grauzone geraten.
  • Die Umsetzung bleibt abzuwarten, die britische Aufsichtsbehörde Ofcom soll Details ausarbeiten.

Eines ist sicher: Bis 2027 wird in der Branche heftig darüber diskutiert, wo die Grenze zwischen „Spiel“ und „sozialem Dienst“ verläuft.

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